Wir suchen für die Abteilung 5 (Bauabteilung)
im Referat 4523 Gebäude- und Betriebstechnik
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (m/w/d)
Die Tätigkeit umfasst alle fachtechnischen Aufgaben der Elektro-, Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnik, die für Landesliegenschaften im Rahmen der Fachaufsicht über den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) wahrzunehmen sind. Der Landesbetrieb LBB verwaltet und optimiert nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Immobilienportfolio mit rund 1.550 Gebäuden im Anlagewert von 2,3 Mrd. Euro, das den größten Teil der Landesliegenschaften umfasst. Der LBB, bestehend aus acht Niederlassungen und der Zentrale in Mainz, baut und unterhält für das Land Bürogebäude wie zum Beispiel Ministerien und Finanzämter sowie Spezialimmobilien für Hochschulen, Polizei, Justiz und Landesforsten bis hin zu Landesschulen oder Museen. Der Erhalt von Burgen, Schlössern und antiken Baudenkmälern zählt ebenso zu seinen Aufgaben.
Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des dritten Einstiegsamtes der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik bis Besoldungsgruppe A 12 oder vergleichbare Beschäftigte mit einem einschlägigen erfolgreich abgeschlossenen technischen Hochschulstudium als Dipl.-Ing. oder Bachelor der Fachrichtung Elektrotechnik.
Entwicklungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 13 S bzw. Entgeltgruppe 13 TV-L sind gegeben.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität.
Das Ministerium der Finanzen unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen auf Grundlage der Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an. Wir sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Sie werden bei gleichwertiger Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Der ausgeschriebene Dienstposten ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft werden, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Arbeitszeit) entsprochen werden kann.