Gehalt eines Pferdepfleger (m/w/d)

Pferdepfleger sind für die Pflege und das Wohlbefinden von Pferden verantwortlich. Sie füttern und tränken die Tiere, reinigen ihre Ställe und führen sie aus. Außerdem kümmern sie sich um die Gesundheit der Pferde und verabreichen ihnen Medikamente, wenn nötig.

Aufgaben eines Pferdepfleger (m/w/d)

  • Füttern und Tränken der Pferde
  • Reinigen der Ställe
  • Ausführen der Pferde
  • Kümmern sich um die Gesundheit der Pferde
  • Verabreichen von Medikamenten
  • Vorbereiten der Pferde für den Reitunterricht
  • Betreuung der Pferde während des Reitunterrichts

Ausbildung und Qualifikation eines Pferdepfleger (m/w/d)

Um Pferdepfleger zu werden, ist eine Ausbildung erforderlich. Diese dauert in der Regel drei Jahre und findet an einer Berufsschule statt. Während der Ausbildung lernen die angehenden Pferdepfleger alles, was sie für die Pflege und das Wohlbefinden von Pferden benötigen. Dazu gehören unter anderem:

  • Anatomie und Physiologie des Pferdes
  • Fütterung und Tränkung des Pferdes
  • Stallpflege
  • Gesundheitspflege des Pferdes
  • Reiten und Fahren

Gehalt eines Pferdepfleger (m/w/d)

Das Gehalt eines Pferdepfleger variiert je nach Bundesland und Berufserfahrung. In der Regel liegt das Gehalt zwischen 2.000 und 3.000 Euro brutto pro Monat.

  • Baden-Württemberg: 2.500 Euro
  • Bayern: 2.700 Euro
  • Berlin: 2.300 Euro
  • Brandenburg: 2.100 Euro
  • Bremen: 2.200 Euro
  • Hamburg: 2.400 Euro
  • Hessen: 2.600 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 2.000 Euro
  • Niedersachsen: 2.200 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 2.500 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 2.300 Euro
  • Saarland: 2.100 Euro
  • Sachsen: 2.000 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 2.100 Euro
  • Schleswig-Holstein: 2.200 Euro
  • Thüringen: 2.000 Euro

Reit- und FAHRVEREIN Pfungstadt
Pferdepfleger (m/w/d)
Reit- und FAHRVEREIN Pfungstadt
  • Landwirtschaft
  • 15.06.2025
  • 64319 Pfungstadt
Pferdepfleger m/w/d Der Reitverein Pfungstadt sucht vom 13. 04. - 20. 04. 2023 eine Urlaubsvertretung für unsere 32 Pferde. Diese müssen täglich gefüttert, gemistet und rein und raus gebracht und abends noch einmal gefüttert werden. Arbeitszeiten von 7 bis 13 Uhr und abends um 19 Uhr noch einmal für eine Stunde Füttern. Es handelt sich hierbei um eine befristete Beschäftigung mit ...
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