- Ihre Hauptaufgabe ist die Durchführung von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche.
- Ihr Aufgabengebiet umfasst weiterhin den Kontakt zu den freien Trägern der Jugendhilfe und die Belegungsplanung.
- Ihnen obliegt die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und deren Folgen sowie die Beratung und Unterstützung von Müttern und Vätern bei der Ausübung der elterlichen Sorge bzw. Ausübung des Umgangsrechts. Hierzu gehört auch die Herstellung von Besuchskontakten.
- Sie sind zuständig für die Bearbeitung von Anträgen und die Erstellung von fachlichen Stellungnahmen für das Familiengericht zur Gewährung von Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige.
- Die Erstellung und Fortschreibung eines Hilfeplans ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Tätigkeit.
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